Die GWS GmbH bietet als Verwaltungsgesellschaft neben Hausverwaltung und Grundstücksverwaltung auch folgende Leistungen in Bad Kreuznach und Umgebung:
1. Erfüllung aller Verwalteraufgaben nach dem WEG und der Teilungserklärung; Insbesondere:
a) Erstellen des Wirtschaftsplanes (jährlich Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne)
b) Erstellen der Jahresabrechnung unter Erläuterung der Einzelkostenabrechnung. Jedem Eigentümer wird die Möglichkeit gegeben, die Abrechnungsbelege in den Büroräumen der GWS GmbH einzusehen
c) Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
d) Erstellung der Protokolle jeder Eigentümerversammlung und Versendung derselben an jeden einzelnen Eigentümer
e) Errichtung eines eigens auf die entsprechende WEG laufenden Treuhandkontos
f) Überwachung, Buchführung, Inkasso bzgl. der Wohngeldzahlungen, Nachzahlungen.
g) Erledigung sämtlichen die WEG betreffenden Zahlungsverkehrs
h) Sachliche und rechnerische Überprüfung sämtlicher eingehender Rechnungen, Belege
3. Anlage der Instandhaltungsrücklage
4. Regelmäßige (turnusmäßig nach Vereinbarung) Begehung der Wohnanlage im Wirtschaftsjahr
5. Überwachung der Hausordnung (falls noch nicht vorhanden Erstellung der Hausordnung unter Berücksichtigung von Wünschen der Eigentümergemeinschaft)
6. Überwachung und Betreuung der im Objekt beschäftigten Arbeitskräfte
7. Beauftragung von Handwerkern bei Kleinreparaturen (bis zu einem von der WEG festgesetzten Höchstbetrag), Terminvereinbarung bzw. -wahrnehmung mit Handwerkern vor Ort
8. Kontrollen der technischen Einrichtungen des Objektes, Veranlassen der Überwachung bzw. Wartung der Sicherheitsanlagen, Abschluß von Wartungsverträgen
9. Überprüfung, Abschluß und Überwachung von Versicherungsverträgen
10. Schriftwechsel, Schadensmeldungen mit Versicherungen
11. Klingel- und Brietkastenbeschriftung
12. Allgemeine Objektbetreuung
13. Bestellung von Schlüsseln, bei Schließanlagen von Haus- u. Wohnungstürschlüsseln anhand des Schließplanes
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sowie Telefonkosten und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Handwerkern, öffentl. Einrichtungen usw., des weiteren Bürokosten wie Porto, Kopien, Dienstfahrten sind durch die vereinbarte Verwaltungspauschale abgegolten.
1. Außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen
2. Inanspruchnahme von Juristen, Architekten, Steuerberatern u. sonstigen Sachverständigen
3. Veranlassung notwendiger Sanierungs- und größerer Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und deren Abnahme in Abstimmung mit der Eigentümerversammlung bzw. dem Verwaltungsbeirat
4. Sondermaßnahmen nach Beschluß der Eigentümerversammlung
1. Erstellung von Betriebskostenabrechnung für einzelne Mieter gem. Mietvertrag
2. Einzelabrechnungen bei Eigentümer- bzw. Mieterwechsel
3. Wohnungsabnahme / -übergabe bei Mieterwechsel
4. Ausfertigung von Mietverträgen und Schriftverkehr mit Mietern (ohne Rechtsberatung)
Der Umfang und die Kosten der Verwaltertätigkeit werden durch den Verwaltervertrag bzw. Verwalterbestellung für jedes Objekt geregelt.