Verwaltung von Eigentumswohnungen

A) Allgemeine Verwalterleistungen für die Eigentümergemeinschaft

1. Erfüllung aller Verwalteraufgaben nach dem WEG und der Teilungserklärung; Insbesondere:

a) Erstellen des Wirtschaftsplanes (jährlich Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne) 
b) Erstellen der Jahresabrechnung unter Erläuterung der Einzelkostenabrechnung. Jedem Eigentümer wird die Möglichkeit gegeben, die Abrechnungsbelege in den Büroräumen der GWS GmbH einzusehen 
c) Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
d) Erstellung der Protokolle jeder Eigentümerversammlung und Versendung derselben an jeden einzelnen Eigentümer 
e) Errichtung eines eigens auf die entsprechende WEG laufenden Treuhandkontos 
f) Überwachung, Buchführung, Inkasso bzgl. der Wohngeldzahlungen, Nachzahlungen. 
g) Erledigung sämtlichen die WEG betreffenden Zahlungsverkehrs 
h) Sachliche und rechnerische Überprüfung sämtlicher eingehender Rechnungen, Belege

2. Veranlassung bzw. Durchführung der jährlichen Zähler-Ablesung (verbrauchsabhängige Kosten) und entsprechende Verarbeitung

3. Anlage der Instandhaltungsrücklage

4. Regelmäßige (turnusmäßig nach Vereinbarung) Begehung der Wohnanlage im Wirtschaftsjahr

5. Überwachung der Hausordnung (falls noch nicht vorhanden Erstellung der Hausordnung unter Berücksichtigung von Wünschen der Eigentümergemeinschaft)

6. Überwachung und Betreuung der im Objekt beschäftigten Arbeitskräfte

7. Beauftragung von Handwerkern bei Kleinreparaturen (bis zu einem von der WEG festgesetzten Höchstbetrag), Terminvereinbarung bzw. -wahrnehmung mit Handwerkern vor Ort

8. Kontrollen der technischen Einrichtungen des Objektes, Veranlassen der Überwachung bzw. Wartung der Sicherheitsanlagen, Abschluß von Wartungsverträgen

9. Überprüfung, Abschluß und Überwachung von Versicherungsverträgen

10. Schriftwechsel, Schadensmeldungen mit Versicherungen

11. Klingel- und Briefkastenbeschriftung

12. Allgemeine Objektbetreuung

13. Bestellung von Schlüsseln, bei Schließanlagen von Haus- u. Wohnungstürschlüsseln anhand des Schließplanes

Die Kosten der vorstehenden Leistungen sowie Telefonkosten und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Handwerkern, öffentl. Einrichtungen usw., des weiteren Bürokosten wie Porto, Kopien, Dienstfahrten sind durch die vereinbarte Verwaltungspauschale abgegolten.

B. Zusatzleistungen für die Eigentümergemeinschaft

1. Außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen

2. Inanspruchnahme von Juristen, Architekten, Steuerberatern u. sonstigen Sachverständigen

3. Veranlassung notwendiger Sanierungs- und größerer Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und deren Abnahme in Abstimmung mit der Eigentümerversammlung bzw. dem Verwaltungsbeirat

4. Sondermaßnahmen nach Beschluß der Eigentümerversammlung

C. Zusatzleistungen für einzelne Eigentümer (nach entsprechender Beauftragung)

1. Erstellung von Betriebskostenabrechnung für einzelne Mieter gem. Mietvertrag

2. Einzelabrechnungen bei Eigentümer- bzw. Mieterwechsel

3. Wohnungsabnahme / -übergabe bei Mieterwechsel

4. Ausfertigung von Mietverträgen und Schriftverkehr mit Mietern (ohne Rechtsberatung)

Der Umfang und die Kosten der Verwaltertätigkeit werden durch den Verwaltervertrag bzw. Verwalterbestellung für jedes Objekt geregelt.

 

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